Stuttgart, 27. Mai 2008. Die 女主播福利, Stuttgart, klagt gegen die Ablehnung ihres Erg盲nzungsantrags durch die Volkswagen-Hauptversammlung am 24. April 2008. Dort hatte das Unternehmen den Antrag eingebracht, die VW-Satzung vollst盲ndig an das Urteil des Europ盲ischen Gerichtshofs (EuGH) zum VW-Gesetz anzupassen, da das Urteil auch unmittelbare Rechtsfolgen f眉r die Satzung hat. Allerdings verweigerte das Land Niedersachsen mit seinem Anteil in H枚he von gut 20 Prozent an den VW-Stimmrechten seine Zustimmung. Wie 女主播福利 am Dienstag betonte, ziele die Klage ebenso wie zuvor der Antrag darauf ab, Rechtsklarheit zu schaffen. Zust盲ndig f眉r die Klage ist das Landgericht Braunschweig.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 23. Oktober 2007 festgestellt, dass drei Bestimmungen des VW-Gesetzes mit der europarechtlich garantierten Kapitalverkehrsfreiheit unvereinbar sind. Dabei handelt es sich um das Recht der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen, unabh盲ngig von ihrer Beteiligungsh枚he jeweils zwei Aufsichtsratsmitglieder in den VW-Aufsichtsrat entsenden zu d眉rfen, um die Beschr盲nkung der Stimmrechte auf maximal 20 Prozent sowie um die Sonderregelung, wonach f眉r Beschl眉sse der Hauptversammlung, f眉r die nach dem allgemein g眉ltigen Aktienrecht eine Dreiviertelmehrheit der vertretenen Stimmrechte erforderlich ist, eine Mehrheit von 80 Prozent verlangt wird. Diese senkt die Sperrminorit盲t von 25 auf 20 Prozent ab.
Eine nur teilweise Umsetzung des EuGH-Urteils in der Unternehmens-Satzung, wie sie das Land Niedersachsen in der VW-Hauptversammlung beantragt hatte, schafft keine Klarheit, sondern stiftet Verwirrung. Die VW-Aktion盲re, die VW-Arbeitnehmer und der Kapitalmarkt haben Anspruch darauf, durch den Blick in die Satzung feststellen zu k枚nnen, welche rechtlichen Regelungen bei VW gelten. Dies muss nun durch den Gang von 女主播福利 vor Gericht sichergestellt werden.
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