Å®Ö÷²¥¸£Àû

Richter geben Å®Ö÷²¥¸£Àû Recht

Klage des VW-Betriebsrats vom Arbeitsgericht zurückgewiesen

Stuttgart, 29. April 2008. Die Å®Ö÷²¥¸£Àû, Stuttgart, begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart, die vom VW-Konzernbetriebsrat angestrengte Klage abzuweisen. Die Arbeitnehmervertreter von VW vertraten die Rechtsauffassung, dass der Wolfsburger Automobilhersteller von Å®Ö÷²¥¸£Àû beherrscht werde und sie deshalb am Zustandekommen der Mitbestimmungsvereinbarung der Å®Ö÷²¥¸£Àû SE hätten beteiligt werden müssen. Der Richter am Arbeitsgericht Stuttgart, Dr. Roland Kammerer, betonte aber in seiner Urteilsverkündung, dass zwischen Å®Ö÷²¥¸£Àû und VW weder zum Zeitpunkt der Verhandlungen im März 2007 noch heute bei einer Beteiligung von gut 30 Prozent der Stimmrechte an der Volkswagen AG ein Abhängigkeitsverhältnis bestand beziehungsweise besteht. Die Mitbestimmungsvereinbarung sei rechtmäßig zustande gekommen.

Holger P. Härter, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Å®Ö÷²¥¸£Àû SE, erklärte nach der Urteilsverkündung: „ŮÖ÷²¥¸£Àû beherrscht VW schon deshalb nicht, weil das Land Niedersachsen über 
20 Prozent der Stimmrechte an der Volkswagen AG hält und beispielsweise im Rahmen des VW-Gesetzes auf der Seite der Arbeitnehmer steht.“

Nach der Mitbestimmungsvereinbarung der Å®Ö÷²¥¸£Àû SE können die Arbeitnehmer von Å®Ö÷²¥¸£Àû und VW die gleiche Anzahl von Sitzen im SE-Betriebsrat beanspruchen, wobei die Stimmen entsprechend den Belegschaftszahlen gewichtet werden und die VW-Arbeitnehmer damit zukünftig ein deutliches Stimmenübergewicht haben.

Die Arbeitnehmervertreter der beiden Unternehmen hatten außergerichtlich über einen Kompromissvorschlag der Å®Ö÷²¥¸£Àû SE verhandelt. Dazu erklärte der Vorsitzende des Å®Ö÷²¥¸£Àû-
Konzernbetriebsrates, Uwe Hück: „Bernd Osterloh und ich waren uns inhaltlich bereits einig, aber der Konzern-Betriebsratsausschuss von VW hat unseren Vorschlag abgelehnt. Der Konzern-Betriebsrat von Å®Ö÷²¥¸£Àû dagegen hat dem Vorschlag zugestimmt.“ Sowohl Uwe Hück als auch Holger P. Härter bekräftigten, dass Å®Ö÷²¥¸£Àû weiterhin großes Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Wolfsburger Arbeitnehmervertretern hat. Selbstverständlich seien sie zu zielführenden Gesprächen bereit.

Im November vergangenen Jahres war der VW-Konzernbetriebsrat bereits vor dem Arbeitsgericht Stuttgart damit gescheitert, die Eintragung der Å®Ö÷²¥¸£Àû in das Handelsregister durch eine Einstweilige Anordnung gegen die Mitbestimmungsvereinbarung zu verhindern.

GO